Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingdienstleistungen

Stand: 01. März 2023

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Zwischen dem Campinggast und der Campingplatz-die-Bantu`s Inh. Britta Dornieden (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

  1. ABSCHLUSS DES CAMPINGVERTRAGES/BUCHUNG
    Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

  2. BUCHUNG / PREISE
    Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.
    Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert. Ausnahme bildet die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson.
    Eine verfrühte Anreise vor 15:00 Uhr ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes/Mietobjekts möglich. Wir halten uns das Recht vor, gegeben falls eine Gebühr von 10,00 € zu erheben.
    Bei verspäteter Abreise nach 12:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, halten wir uns das Recht vor, gegeben falls eine Gebühr von 10,00 € zu erheben. Bei Abreise nach 14:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, kann zusätzlich eine weitere gesamte Nacht berechnet werden.
    In Auftragsbestätigungen ausgewiesene Platznummern dienen der internen Nummerierung sind jedoch nicht verbindlich.
    Die Buchung des Campinggastes ist mit schriftlicher Bestätigung durch Betreiber und Campinggast verbindlich.

  3. VERTRAGSÄNDERUNGEN
    Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden.

  4. ANZAHLUNG / ZAHLUNG
    Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 20% der Auftragssumme binnen vierzehn Tagen zu überweisen.
    Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bei Anreise zu begleichen.
    Bei kurzfristigen Buchungen unter fünf Tagen erfolgen die Zahlungen bei Anreise.
    Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer und Name, wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert. Stellplätze sowie Chalets, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
    Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

  5. RÜCKTRITT DURCH DEN CAMPINGGAST
    Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:
    - Rücktritt vor Aufenthaltsbeginn: 40,00 € Stornogebühr
    - Nichterscheinen am Tag des Aufenthaltbeginnes: 100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
    Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

  6. NICHTERSCHEINEN / VERSPÄTETE ANREISE
    Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (campingplatz-die-bantus.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/die Mietunterkunft am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7).
    Mietunterkünfte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.
    Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). Es sei denn, der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

  7. AN- UND ABREISE
    Der Campingstellplatz oder das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bitte reisen Sie nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingpark zu vermeiden.

  8. PLATZORDNUNG
    Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.
    Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 7. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

  9. BESUCHER
    Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden.
    Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr).
    Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

  10. MÄNGEL / REKLAMATION
    Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind.
    Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

  11. MEDIADATEN / DATENSCHUTZ
    Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

    In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingplatz Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen.

    Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

  12. HUNDE / HAUSTIERE
    Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten.

  13. HAFTUNG
    Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

  14. IRRTÜMER
    Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

  15. AUFRECHNUNG
    Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  16. GERICHTSSTAND
    Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.
    Campingplatz-die-Bantu`s, Inh. Britta Dornieden e.K, Waldstraße 26, 29603 Surwold

  17. INFORMATIONEN ZU COVID 19
    Sollte eine Anreise im Rahmen einer Covid-19 Infektion nicht möglich sein, gelten weiterhin die AGB, insbesondere §7 Rücktritt durch den Campinggast. Wir empfehlen hier ausdrücklich das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung.
    Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln.

  18. SALVATORISCHE KLAUSEL
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


     

 

 

 

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